Medikamenten- und Bezugscheck

    Was bedeutet der Medikamenten- und Bezugscheck?

    Apothekerinnen und Apotheker unterstützen Sie dabei, den Überblick über die von Ärzten verordneten Medikamente zu behalten. Sie beantworten Ihre Fragen, besprechen die Einnahme und überprüfen das Rezept auf seine Richtigkeit. Ausserdem stellen sie sicher, dass die verschriebenen Medikamente zu Ihren bisherigen Medikamenten passen. Dazu erstellen sie ein Medikamentendossier, worin alle Medikamente, auch privat gekaufte, erfasst werden. So können Unverträglichkeiten erkannt werden.

    Mit diesen Diensten leisten Apotheken einen wichtigen Beitrag zu Einsparungen im Gesundheitswesen. Die Abgeltung des Medikamenten- und Bezugschecks ist gesetzlich festgelegt.

    Im Detail beinhalten sie Folgendes:

     

    Rezeptvalidierung

    Bei der Rezeptvalidierung (Überprüfung) werden folgende Punkte bearbeitet:

    • Ist die Medikation plausibel (z.B. vom Alter her)?
    • Vertragen sich die verschiedene Medikamente, auch selbstgekaufte, untereinander (Interaktionenkontrolle)?
    • Sind die Medikamente für den Patienten verträglich (Nebenwirkungsanalyse)?
    • Besteht die Gefahr einer Über- oder Unterdosierung?
    • Ist die korrekte Anwendung bekannt (z.B. bei Inhalationstherapien)?
    • Ist eine wirtschaftlich günstigere Therapie möglich (Generikasubstitution)?
    • Besteht für das jeweilige Medikament eine Abhängigkeitsgefahr?
    • Besteht das Risiko einer Mehrfachtherapie durch verschiedene Verordner (Polymedikation)?

     

    Medikamenten-Check

    Der Medikamenten-Check beinhaltet die Entschädigung für die Rezeptkontrolle, Interaktionskontrolle, das Anschreiben der Einnahmevorschriften und die Informationen über die Aufbewahrung, Anwendung, Einnahme und Vorsichtsmassnahmen. Er wird pro Rezeptzeile verrechnet, d.h. für jedes einzelne Medikament pro Abgabedatum. Für den Medikamenten-Check werden immer CHF 4.30 (inkl. 2,5 % MWSt) in Rechnung gestellt. Werden von einem Medikament zur gleichen Zeit mehrere Packungen bezogen, so fällt der Medikamenten-Check nur einmal an. Beim Bezug von z. B. drei Packungen an drei verschiedenen Tagen wird der Tarif für den Medikamenten-Check dreimal in Rechnung gestellt.

     

    Bezugscheck

    Der Bezugscheck wird erhoben für das obligatorische Führen des Patientendossiers und kostet CHF 3.25 (inkl. 2,5% MWSt). Das Patientendossier dient der Sicherheit und der Verrechnung über die Krankenkasse. Wir können dank des Patientendossiers feststellen, ob sich die Medikamente von verschiedenen verschreibenden Ärzten vertragen. Ebenfalls können wir durch den Abstand der Medikamentenbezüge prüfen, ob die Einnahmevorschriften eingehalten werden. Falls der Patient es wünscht, können auch selbst gekaufte rezeptfreie Medikamente im Patientendossier vermerkt werden, denn auch rezeptfreie Medikamente können Wechselwirkungen verursachen! Ein Patientendossier ist obligatorisch und muss aus Sicherheitsgründen (z.B. Chargenrückrufe) immer angelegt werden.

     

    Senken der Kosten

    Vor 2001 wurden die Leistungen der Apotheken durch eine Marge auf dem Medikamentenpreis abgegolten, wodurch die Transparenz schlecht war und hohe Kosten bei teuren Medikamenten anfielen. Durch den 2001 eingeführten Tarifvertrag wurden die Dienstleistungen der Apotheken von der Marge abgekoppelt. So werden Fehlanreize vermieden (z.B. Abgabe von sinnvollen Packungsgrössen, Abgabe von Generika), und die Sicherheit der Patienten wird erhöht. Mit der sogenannte «Leistungsorientierten Abgeltung, LOA» helfen die Apotheken die Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren.

     

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