Apotheken stärken

Geschrieben von Volksapotheke | 22.03.2019 13:24:08

Martin Währy, Leiter der Volksapotheke Im Dorf, ist seit über 30 Jahren Vollblutapotheker aus Überzeugung. Er hat in dieser Zeit schon viele Veränderungen im Gesundheitswesen miterlebt.

Herr Währy, ist die Einführung der Selbstdispensation der Anfang vom Ende für die öffentlichen Apotheken in Schaffhausen und Neuhausen?

Nein, das sehe ich nicht so. Nachdem die Selbstdispensation inzwischen in fast allen Deutschschweizer Kantonen eingeführt wurde, hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Position der Apotheken in der medizinischen Grundversorgung zu stärken. Mit der Revision des Heilmittelgesetzes sollen zum Beispiel die Abgabekompetenzen der Apotheker erweitert werden. Sie sollen in Zukunft gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne Vorliegen eines ärztlichen Rezeptes abgeben dürfen. Zudem dürfen Apotheker bei leichten Erkrankungen eigenverantwortlich Therapiepläne aufstellen. Damit kommt uns Apotheken auch zukünftig eine gewichtige Rolle in der medizinischen Grundversorgung zu.

Ausserdem trifft uns diese Situation ja nicht unvorbereitet. So haben wir in allen Volksapotheken bereits heute ein breites Spektrum an Zusatzleistungen im Angebot, wie die Homöopathie oder im Zitronenbaum die medizinische enterale Ernährung. Dies zeigt, dass wir uns zum Wohle der Kunden weiterentwickeln – und zwar stets als Generalisten in der Arzneimittelversorgung mit unserer Kernkompetenz im Fokus.

Stichwort Weiterentwicklung und Kompetenz. Wie bleiben Sie und Ihr Team bei der Flut an neuen Medikamenten und Generika stets auf dem neusten Wissensstand?

Apotheker sind Medizinalpersonen, die verpflichtet sind, sich ständig fortzubilden, um den geforderten hohen Qualitätsstandards zu genügen. Diese Fortbildungen absolvieren selbstverständlich auch die Apotheker und Pharmaassistentinnen der Volksapotheken regelmässig.

Warum empfehlen Sie Ihren Kunden, sich trotz Selbstdispensation immer ein Rezept ausstellen zu lassen?

Mir ist vor allem wichtig, dass die Patientinnen und Patienten mündig bleiben und ihre Wahlfreiheit nicht eingeschränkt wird. Hierzu muss man wissen: Ein Rezept wird immer zum Eigentum der Person, für die es ausgestellt wurde. Also erst mit dem Angebot eines Rezepts bzw. Dauerrezepts durch den Arzt wird der Patient frei in seiner Entscheidung, wo und wie er sich mit den Medikamenten versorgen möchte. Zudem gewährleisten wir durch die Rezepte auch weiterhin die bewährte Doppelkontrolle durch Arzt UND Apotheker. Und last but not least sind unsere Kunden beim Nachbezug mit einem Dauerrezept unabhängig von Präsenzzeiten und Ferienabwesenheiten des Arztes.